Sterbehilfe, Suizid und Strafrecht
REFERENT: Prof. Dr. Thomas Fischer, Vors. Richter des 2. Strafsenats des BGH
Aufgrund der Aktualität und der anhaltenden kontrovers geführten Diskussion der Sterbehilfethematik, sowie der damit verbundenen Frage der Wirksamkeit von Patientenverfügungen, die Ausdruck grundsätzlich garantierter Patientenrechte sind, haben Herr Prof. Robert Roßbruch und Frau Prof. Dr. Martha Meyer sich dazu entschlossen, eine öffentliche Ringvorlesung zu dieser Thematik anzubieten. Es ist uns gelungen hierzu hochkarätige Referenten zu gewinnen, die sich seit Jahrzehnten mit der Thematik befassen, sodass ein kompetenter und spannender Diskurs im Plenum zu erwarten ist.
Wir laden Sie hiermit sehr herzlich zu unseren Veranstaltungsterminen ein und würden uns freuen, wenn die Thematik ihr Interesse geweckt hat.