Referenten/Thema
Hans-Dieter Emmerich
Schmerzerfassung bei Demenz
Erni Serwe
Krankheitsbilder im Alter
Fort- und Weiterbildung für:
- Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI
Nachschulung für zusätzl. Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI
In den Richtlinien nach §53b SGB XI des GKV-Spitzenverbandes der Pflegekassen ist zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen festgehalten, dass neben einer mindestens 160-stündigen Weiterbildung eine regelmäßige verpflichtende Nachschulung erfolgen soll, welche wir zu mehreren Terminen als zweitägiges Seminar anbieten.
Die Nachschulung hat zum Ziel, dass das in der Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI vermittelte Wissen aufgefrischt und aktualisiert wird. Eine Reflexion rundet das Seminar ab.