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Priorisierungscode für "enge Kontaktpersonen" von Pflegebedürftigen

An- und Zugehörige werden bei der Corona-Impfung berücksichtigt

Die saarländische Landesregierung hat nun festgelegt, dass sogenannte „enge Kontaktpersonen“ von pflegebedürftigen Menschen einen Priorisierungscode für die Corona-Impfung erhalten. Die zu pflegenden Menschen müssen älter als 70 Jahre sein und es muss ein Pflegegrad vorliegen. Vorausgesetzt wird außerdem, dass die zu Pflegenden nicht in einer stationären Einrichtung, sondern zu Hause betreut werden. In diesem Fall können bis zu zwei „enge Kontaktpersonen“ von dem Pflegebedürftigen selbst bzw. von seiner gesetzlichen Vertretung bestimmt werden.

Zu dem Nachweis als Kontaktperson liegt ein Musterformular auf der Internetseite des Ministeriums vor. Ansonsten können auch eigene, vergleichbare Bescheinigungen erstellt werden, die als Bestätigung vom Impfzentrum akzeptiert werden.

Die Landesfachstelle Demenz Saarland begrüßt das Vorgehen der Landesregierung, da hierdurch die Wertschätzung und das Engagement der pflegenden Angehörigen hervorgehoben wird. Zudem wird deutlich, dass auch die Gesundheit der Pflegenden für die politischen Akteure ein wichtiges Anliegen darstellt, besonders in Zeiten der Covid-19-Pandemie. Geimpfte Kontaktpersonen schützen nicht nur die eigene Gesundheit, sie tragen auch dazu bei, weniger Ansteckungen in den betroffenen Familien zu provozieren. Da pflegebedürftige Menschen nicht zwangsläufig im gleichen Haushalt wie die engen Kontaktpersonen leben, ist eine Ansteckungsminimierung weiterhin sinnvoll.

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